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   LAG Bremen, 20.10.2008 - 2 Sa 264/06   

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LAG Bremen, 20.10.2008 - 2 Sa 264/06 (https://dejure.org/2008,53967)
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LAG Bremen, Entscheidung vom 20. Oktober 2008 - 2 Sa 264/06 (https://dejure.org/2008,53967)
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   LAG Bremen, 02.04.2008 - 2 Sa 264/06   

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LAG Bremen, 02.04.2008 - 2 Sa 264/06 (https://dejure.org/2008,47978)
LAG Bremen, Entscheidung vom 02.04.2008 - 2 Sa 264/06 (https://dejure.org/2008,47978)
LAG Bremen, Entscheidung vom 02. April 2008 - 2 Sa 264/06 (https://dejure.org/2008,47978)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 42/08

    Beweiserfordernis doppelrelevanter Tatsachen bei der Prüfung der

    Deshalb würde die Bejahung der Arbeitnehmereigenschaft des Beklagten allein einen Anspruch der Klägerin auf Rückzahlung überzahlter Provisionen ebenso wie einen Darlehensrückzahlungsanspruch nicht ausschließen, mögen auch für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis weitergehende Einschränkungen gelten und deshalb die behauptete Arbeitnehmereigenschaft des Beklagten - sofern sie zu bejahen ist - auch bei der Prüfung der Begründetheit der Klage zu berücksichtigen sein (vgl. OLG Dresden, OLGR 2005, 50, 51 m. w. N.; siehe ferner LAG Bremen, Urteile vom 2. April 2008 - 2 Sa 264/06 und 2 Sa 326/06, juris, jeweils unter II 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - L 5 KR 5602/11

    Sozialversicherungspflicht - Consultant bei einem Finanzdienstleister -

    Da er aufgrund der umfassenden, nachstehend noch im Einzelnen dargestellten zeitlichen Dauer seiner Arbeitszeit, die seiner Entscheidungsfreiheit nicht unterliegt, darauf angewiesen war, seinen Lebensunterhalt allein aus der Tätigkeit für die Klägerin zu bestreiten, traf ihn das Wettbewerbsverbot zusätzlich und zwar nicht nur in seiner wirtschaftlichen, sondern auch in seiner persönlichen Abhängigkeit von der Klägerin (vgl. hierzu: LAG B., Urteil vom 02.04.2008 - 2 Sa 264/06 - , in Juris).

    Das LAG B. hat in einem Urteil vom 02.04.2008 (- 2 Sa 264/06 -, a.a.O.) für eine entsprechende Fallkonstellation zu Recht darauf abgestellt, dass eine derartige Vertragsgestaltung das Unternehmerrisiko des Arbeitgebers vollständig auf den abhängig beschäftigten Arbeitnehmer abwälzt, der für den Fall der Erfolglosigkeit seiner Tätigkeit mit den Kosten, die durch seine Tätigkeit und den notwendigen Erwerb von Branchenkenntnissen entstanden sind, belastet wird und damit nicht nur das Risiko trägt, nichts zu verdienen, sondern auf eigenes Risiko den Versuch finanziert, festzustellen, ob er für die Tätigkeit bei der Klägerin geeignet ist.

  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08

    Frage nach der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte oder der ordentlichen

    Deshalb würde die Bejahung der Arbeitnehmereigenschaft des Beklagten allein einen Anspruch der Klägerin auf Rückzahlung überzahlter Provisionen ebenso wie einen Darlehensrückzahlungsanspruch nicht ausschließen, mögen auch für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis weitergehende Einschränkungen gelten und deshalb die behauptete Arbeitnehmereigenschaft des Beklagten - sofern sie zu bejahen ist - auch bei der Prüfung der Begründetheit der Klage zu berücksichtigen sein (vgl. OLG Dresden, OLGR 2005, 50, 51 m.w.N.; siehe ferner LAG Bremen, Urteile vom 2. April 2008 - 2 Sa 264/06 und 2 Sa 326/06, [...], jeweils unter II 3).
  • LAG Hamm, 30.08.2017 - 15 Sa 800/16

    Selbständiger Handelsvertreter in Abgrenzung zum Arbeitnehmer.

    Dass der Kläger während seiner Vertragslaufzeit insgesamt an sieben Schulungsveranstaltungen teilnahm, ist für sich genommen weder ein Indiz für eine Arbeitnehmereigenschaft noch für ein selbständiges Handelsvertreterverhältnis (vgl. LAG Köln, 20.04.2015 - 2 Sa 998/14, juris; LAG Bremen, 02.04.2008 - 2 Sa 264/06, juris).
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